Die Zwei-Jahres-Regel
Ein Verkauf nach 24 Monaten Besitz befreit den Kapitalgewinn von jeglichen georgischen Steuern. Die Zählung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde, nicht mit der ursprünglichen Reservierung.
Georgien gewährt nach zwei Jahren Besitz eine vollständige Befreiung von der Kapitalertragssteuer. Dies macht es zu einer der attraktivsten Gerichtsbarkeiten für kurz- bis mittelfristige Immobilieninvestitionen.
Ein Verkauf nach 24 Monaten Besitz befreit den Kapitalgewinn von jeglichen georgischen Steuern. Die Zählung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde, nicht mit der ursprünglichen Reservierung.
Ein Weiterverkauf vor 24 Monaten wird mit 5 % des Nettogewinns (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungspreis und Kosten) besteuert. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Transaktion.
Ein durch Schenkung oder Erbschaft erhaltenes Gut profitiert von der gleichen Regel: Die 24 Monate laufen ab der ersten Übertragung. Ein Weiterverkauf innerhalb der engen Familie ist vollständig steuerbefreit.
Einige Länder besteuern den Kapitalgewinn erneut, auch wenn Georgien ihn befreit: insbesondere Frankreich, Deutschland, USA. Andere erkennen die Befreiung aufgrund des Steuerabkommens an. Konsultieren Sie unsere Länderseite.
Informational content based on the Georgian tax code in force in 2026. Does not replace advice from a qualified tax advisor in your country of residence.
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