Taxes
Taxes on purchase, ownership, rental and sale of Georgian property.
183-Tage-Regel in Georgien
Die 183-Tage-Regel ist das primäre Kriterium zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Georgien gemäß Artikel 34 des georgischen Steuergesetzbuches. Eine Person gilt als steueransässig, wenn sie sich innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums faktisch mindestens 183 Tage im georgischen Staatsgebiet aufhält. Dies löst eine unbeschränkte Steuerpflicht für weltweit erzielte Einkünfte aus, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.
Dividendensteuer in Georgien
Die Dividendensteuer in Georgien ist eine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen an Anteilseigner. Im Rahmen des georgischen Steuersystems beträgt der Standardsatz für Dividenden 5 %. Diese Steuer wird fällig, wenn ein georgisches Unternehmen Gewinne an physische Personen oder nicht ansässige juristische Personen ausschüttet. Dank des 'estnischen Modells' ist die Besteuerung von reinvestierten Gewinnen auf Unternehmensebene aufgeschoben, bis eine tatsächliche Ausschüttung erfolgt.
Doppelbesteuerungsabkommen Georgiens
Das georgische Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk (DBA) umfasst bilaterale Verträge mit derzeit 58 Staaten, die darauf abzielen, die steuerliche Belastung für natürliche und juristische Personen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu begrenzen. Diese Abkommen basieren überwiegend auf dem OECD-Musterabkommen und regeln die Aufteilung von Besteuerungsrechten zwischen Georgien und dem jeweiligen Partnerstaat, um eine zweifache Besteuerung desselben Einkommens oder Vermögens zu verhindern.
Einzelunternehmer in Georgien
Der Einzelunternehmer-Status (Individual Entrepreneur, IE) in Georgien ist eine Rechtsform für natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Er genießt unter der Marke 'Small Business' erhebliche Steuervorteile mit einem Pauschalsteuersatz von lediglich 1% auf den Bruttoumsatz bis zu einer Grenze von 500.000 GEL pro Kalenderjahr, sofern die Tätigkeit nicht zu den ausgeschlossenen Branchen gehört.
Erbschaftssteuer in Georgien
In Georgien existiert keine eigenständige Erbschaftssteuer im klassischen Sinne. Stattdessen werden Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Einkommensteuer geregelt. Ein wesentliches Merkmal des georgischen Steuersystems ist die weitreichende Befreiung für Verwandte der ersten und zweiten Ordnung. Erst- und zweitgradige Verwandte zahlen 0%, während für andere Personen unter bestimmten Wertgrenzen Steuerbefreiungen gelten. Ab einem Marktwert von 150.000 GEL greift für Nicht-Verwandte der reguläre Einkommensteuersatz von 20%.
Georgische Steueridentifikationsnummer
Die georgische Steueridentifikationsnummer (TIN) ist eine eindeutige Kennnummer, die vom Revenue Service (RS.ge) vergeben wird. Sie dient der Identifizierung von natürlichen Personen und Unternehmen im georgischen Steuersystem. Für ausländische Immobilieninvestoren ist sie obligatorisch, um Mieteinnahmen legal zu versteuern, Verträge mit Versorgungsunternehmen abzuschließen und steuerliche Pflichten beim Wiederverkauf von Immobilien zu erfüllen.
Grundsteuer in Georgien
Die Grundsteuer in Georgien (Property Tax) ist eine jährliche Vermögenssteuer auf Immobilienbesitz. Im Gegensatz zu vielen EU-Ländern ist sie progressiv nach dem weltweiten Haushaltseinkommen gestaffelt. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 GEL (ca. 14.000 EUR) sind von der Steuer befreit. Die Steuersätze variieren zwischen 0,05 % und 1,0 % des Marktwertes der Immobilie, basierend auf der Einkommenshöhe des Eigentümers.
Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Georgien
Die Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Georgien fällt an, wenn eine natürliche Person eine Wohnimmobilie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn verkauft. Der Standardsteuersatz für solche privaten Veräußerungsgeschäfte beträgt 5 %. Bei gewerblicher Einstufung oder Verkäufen nach der zweijährigen Haltefrist gelten andere Bedingungen, wobei private Haltefristen über zwei Jahren in der Regel zur vollständigen Steuerbefreiung führen.
Kleinunternehmer-Status (1 % Steuer) in Georgien
Der Kleinunternehmer-Status (Small Business Status) ist ein spezielles georgisches Steuersystem für registrierte Einzelunternehmer. Er reduziert die Einkommensteuer auf nur 1 % des Bruttoumsatzes, sofern der jährliche Umsatz 500.000 GEL (ca. 175.000 EUR) nicht überschreitet. Bei Überschreitung steigt der Satz auf 3 %. Es ist eines der attraktivsten Steuermodelle weltweit für digitale Nomaden und Freelancer mit Wohnsitz in Georgien.
Körperschaftsteuer in Georgien
Die Körperschaftsteuer in Georgien (CIT) basiert seit 2017 auf dem 'Estnischen Modell'. Hierbei unterliegen Unternehmensgewinne erst dann einer Besteuerung von 15 %, wenn sie an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Reinvestierte Gewinne bleiben steuerfrei. Dies fördert die Kapitalbildung und Liquidität von Unternehmen, insbesondere in der Immobilienentwicklung und im Dienstleistungssektor, solange das Kapital im Unternehmen verbleibt.
Mehrwertsteuer auf Immobilien in Georgien
Die Mehrwertsteuer (VAT) auf Immobilien in Georgien beträgt einheitlich 18 %. Sie wird primär beim Erstverkauf von Neubauimmobilien durch gewerbliche Bauträger erhoben. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die VAT in den von Bauträgern kommunizierten Listenpreisen grundsätzlich bereits enthalten. Privatpersonen, die ihre eigene Immobilie weiterverkaufen, sind in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht als gewerbliche Händler eingestuft werden.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Neubauimmobilien in Georgien
Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung (VAT Refund) in Georgien bezieht sich auf den Prozess, bei dem gewerbliche Käufer die gesetzliche Mehrwertsteuer von 18 % auf Neubauimmobilien mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen oder als Vorsteuer vom Finanzamt (Revenue Service) zurückfordern können. Dies gilt ausschließlich für als umsatzsteuerpflichtig registrierte Unternehmen, nicht jedoch für Privatpersonen, die die Immobilie zur Eigennutzung erwerben.
Mietertragssteuer in Georgien
Die Mietertragssteuer in Georgien ist eine Einkommenssteuer auf Einkünfte aus der Vermietung von Wohnimmobilien. Für natürliche Personen gilt ein stark reduzierter Pauschalsatz von 5 %, sofern die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird und keine geschäftlichen Ausgaben geltend gemacht werden. Dieser Satz ist im internationalen Vergleich äußerst attraktiv und macht den georgischen Immobilienmarkt für ausländische Investoren besonders lukrativ.
Quellensteuer in Georgien
Die Quellensteuer (Withholding Tax, WHT) in Georgien ist eine Steuererhebungsmethode, bei der die Steuer direkt an der Entstehungsquelle – also vom auszahlenden Subjekt – einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird. In Georgien betrifft dies primär Zahlungen von juristischen Personen an natürliche Personen oder Nicht-Ansässige, insbesondere bei Dividenden (5%), Zinserträgen (5%) und bestimmten Mieterträgen (5% oder 20%).
Steuerliche Ansässigkeit für HNWI in Georgien
Das georgische HNWI-Programm ermöglicht es vermögenden Privatpersonen, als steuerlich ansässig in Georgien anerkannt zu werden, ohne die übliche 183-Tage-Präsenzpflicht zu erfüllen. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes Nettovermögen von über 3 Millionen GEL (ca. 1,1 Mio. USD) oder ein Jahreseinkommen von über 200.000 GEL (ca. 75.000 USD) in den letzten drei Jahren, kombiniert mit georgischem Eigentum oder signifikantem Einkommen aus georgischen Quellen.
Steuerliche Ansässigkeit in Georgien
Die steuerliche Ansässigkeit in Georgien bestimmt die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person im Land. Sie wird primär durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums begründet oder durch den Status als 'High Net Worth Individual' (HNWI). Ansässige Personen profitieren von einem territorialen Steuersystem, bei dem Auslandseinkommen unter bestimmten Bedingungen von der georgischen Einkommensteuer befreit sind.