183-Tage-Regel in Georgien
TRC · PIT · TCG · 183-Tage-Präsenzregel · Georgischer Steueransässigkeitstest · Physische Präsenztest Artikel 34
Definition
Die 183-Tage-Regel ist das primäre Kriterium zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Georgien gemäß Artikel 34 des georgischen Steuergesetzbuches. Eine Person gilt als steueransässig, wenn sie sich innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums faktisch mindestens 183 Tage im georgischen Staatsgebiet aufhält. Dies löst eine unbeschränkte Steuerpflicht für weltweit erzielte Einkünfte aus, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.
In detail
Rechtliche Grundlage und Mechanismus
Die 183-Tage-Regel bildet das Fundament für die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit in Georgien. Gemäß dem georgischen Steuergesetzbuch (Tax Code of Georgia, TCG) wird eine natürliche Person für das gesamte Steuerjahr als ansässig betrachtet, wenn sie sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, der im betreffenden Steuerjahr endet, für mindestens 183 Tage physisch im Land aufhält.
Zählung der Tage
Bei der Berechnung werden sowohl der Ankunftstag als auch der Abreisetag als volle Tage gewertet. Es ist unerheblich, ob der Aufenthalt zu touristischen, geschäftlichen oder privaten Zwecken erfolgt. Die Anwesenheit muss nicht kontinuierlich sein; mehrere Aufenthalte werden kumuliert, sofern sie innerhalb des 12-Monats-Fensters liegen.
Steuerliche Konsequenzen
Sobald die Schwelle von 183 Tagen überschritten wird, ist die Person verpflichtet, ein Zertifikat über die Steueransässigkeit (Tax Residency Certificate) zu beantragen. Georgien folgt einem territorialen Steuersystem für natürliche Personen, was bedeutet, dass „ausländische Einkünfte“ (Einkünfte aus Quellen außerhalb Georgiens) nach geltender Auslegung oft steuerfrei bleiben können. Dennoch unterliegen alle in Georgien erzielten Einkünfte der lokalen Einkommensteuer (PIT) von in der Regel 20 %.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Von der 183-Tage-Regel gibt es spezifische Abweichungen:
1. High Net Worth Individuals (HNWI): Personen mit einem nachgewiesenen Vermögen von über 3 Mio. GEL oder einem Jahreseinkommen von über 200.000 GEL können die Ansässigkeit ohne Einhaltung der 183-Tage-Frist unter bestimmten Bedingungen beantragen.
2. Diplomatischer Status: Ausländische Diplomaten und Regierungsangestellte sind von dieser Regelung zur Begründung der Steueransässigkeit ausgenommen.
3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Georgien hat mit über 50 Staaten DBAs abgeschlossen, die im Falle einer doppelten Ansässigkeit (Tie-Breaker-Rules) Vorrang vor dem nationalen Recht haben.
Georgian context
Im Gegensatz zu vielen EU-Ländern ist Georgiens 183-Tage-Regel aufgrund der liberalen Visapolitik (ein Jahr visumfreier Aufenthalt für viele Nationalitäten) besonders relevant. Ein kritischer Aspekt in Georgien ist die Abgrenzung von 'Income from Georgian Source' versus 'Foreign Source'. Während Immobilienmieten im Ausland klar als ausländisch gelten, ist die steuerliche Einordnung von Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber während des Aufenthalts in Georgien ein komplexes Feld, das oft eine professionelle Beratung erfordert.
Real example
Ein deutscher Staatsbürger reist am 1. März nach Georgien ein, um dort als digitaler Nominade zu arbeiten. Er verlässt das Land am 15. September desselben Jahres. Mit insgesamt 199 Aufenthaltstagen hat er die 183-Tage-Schwelle überschritten. Er gilt somit für das gesamte Kalenderjahr als in Georgien steueransässig. Er muss seine Steueransässigkeit beim Revenue Service registrieren und seine in Georgien generierten Einkünfte nach georgischem Recht versteuern, wobei er möglicherweise von der Befreiung für Auslandseinkünfte profitiert.
Common mistakes
- ×Annahme, dass 183 Tage pro Kalenderjahr gelten (tatsächlich zählt ein rollierender 12-Monats-Zeitraum).
- ×Ignorieren der steuerlichen Meldepflicht nach Überschreiten der Frist.
- ×Verwechslung von Aufenthaltsgenehmigung (Residency Permit) und steuerlicher Ansässigkeit.
- ×Vernachlässigung der Tie-Breaker-Regeln in Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Heimatland.
Frequently asked questions
Zählen Wochenendausflüge in Nachbarländer gegen die 183-Tage-Frist?
Nein. Nur die Tage, an denen Sie sich physisch in Georgien befinden (einschließlich An- und Abreisetag), werden gezählt. Wenn Sie das Land verlassen, pausiert der Zähler.
Wird man automatisch steuerpflichtig, wenn man die 183 Tage erreicht?
Ja, rechtlich gesehen werden Sie ab dem 183. Tag rückwirkend für das Steuerjahr ansässig. Sie sind verpflichtet, dies dem Revenue Service anzuzeigen und gegebenenfalls Steuererklärungen abzugeben.
Kann ich die Steueransässigkeit auch mit weniger als 183 Tagen erhalten?
Ja, ausschließlich über das 'High Net Worth Individual'-Programm. Dies erfordert jedoch ein Vermögen von über 3 Millionen GEL oder ein hohes jährliches Einkommen sowie eine bestehende georgische Aufenthaltsgenehmigung oder erhebliche wirtschaftliche Interessen im Land.
Was passiert bei einer Überschneidung der Steueransässigkeit mit Deutschland?
Sollten Sie in beiden Ländern als ansässig gelten, greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In der Regel entscheidet dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen oder der gewöhnliche Aufenthalt darüber, welcher Staat das primäre Besteuerungsrecht hat.
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