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Kleinunternehmer-Status (1 % Steuer) in Georgien

IE · SBS · 1 % Steuersatz Georgien · Individual Entrepreneur Georgien · Einzelunternehmer-Status · Pauschalbesteuerung Georgien

Level: intermediate· 4 min read· Updated 2026-07-22

Definition

Der Kleinunternehmer-Status (Small Business Status) ist ein spezielles georgisches Steuersystem für registrierte Einzelunternehmer. Er reduziert die Einkommensteuer auf nur 1 % des Bruttoumsatzes, sofern der jährliche Umsatz 500.000 GEL (ca. 175.000 EUR) nicht überschreitet. Bei Überschreitung steigt der Satz auf 3 %. Es ist eines der attraktivsten Steuermodelle weltweit für digitale Nomaden und Freelancer mit Wohnsitz in Georgien.

In detail

Einführung in das 1%-Steuersystem

Der Kleinunternehmer-Status (Small Business Status) ist eine steuerliche Vergünstigung des georgischen Finanzamtes (Revenue Service), die darauf abzielt, Kleinstunternehmer und Dienstleister zu fördern. Wer als Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur) registriert ist und dieses Zertifikat erhält, zahlt eine pauschale Steuer auf den Umsatz statt auf den Gewinn.

Voraussetzungen und Grenzwerte

1. Umsatzgrenze: Der Steuersatz von 1 % gilt bis zu einem jährlichen Bruttoumsatz von 500.000 GEL. Sollte der Umsatz diese Schwelle überschreiten, werden für den übersteigenden Betrag 3 % fällig. Wird das Limit in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten, verliert der Unternehmer den Status.

2. Tätigkeitsbereiche: Nicht alle Branchen sind zugelassen. Ausgeschlossen sind unter anderem Finanzdienstleistungen, Glücksspiel, Beratungstätigkeiten (sofern sie rechtlich als solche definiert sind), Immobilienvermietung und der Handel mit bestimmten Luxusgütern.

3. Registrierung: Der Prozess umfasst die Registrierung beim Public Service Hall und die anschließende Beantragung des Status beim Finanzamt. Der Status wird erst ab dem ersten Tag des Folgemonats nach der Genehmigung wirksam.

Steuerliche Pflichten

  • Monatliche Meldung: Die Steuererklärung muss bis zum 15. des Folgemonats elektronisch eingereicht werden.
  • Bezahlungen: Die Steuerlast wird monatlich auf Basis des Zahlungseingangs (Cash-Basis) berechnet.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Unabhängig vom 1 %-Status ist eine Umsatzsteuerregistrierung (18 %) verpflichtend, sobald der Umsatz in einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum 100.000 GEL übersteigt. Ausnahme: Dienstleistungen an Kunden außerhalb Georgiens sind oft mehrwertsteuerbefreit (Export von Dienstleistungen).

Sozialabgaben und sonstige Kosten

Georgien erhebt keine gesonderten Sozialversicherungsabgaben für Einzelunternehmer auf deren eigene Einkünfte. Lediglich eine Rentenbeitragszahlung (2 % Arbeitgeber / 2 % Arbeitnehmer) kann anfallen, wenn der Unternehmer zusätzlich lokales Personal anstellt.

Georgian context

In Georgien korreliert das Steuerrecht eng mit dem Immobilienerwerb für Expats. Viele Investoren nutzen den Status, um ihre laufenden Kosten zu decken, während sie im Land leben. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass der Kleinunternehmer-Status nicht für Mieteinnahmen gilt; diese werden pauschal mit 5 % versteuert. Der Status ist rein für aktive gewerbliche Tätigkeiten vorgesehen. Georgien hat zudem Doppelbesteuerungsabkommen mit über 50 Ländern, was die steuerliche Ansiedlung für Residenten rechtssicher macht.

Real example

Ein deutscher Grafikdesigner zieht nach Tiflis und registriert sich als Individual Entrepreneur. Er beantragt den Kleinunternehmer-Status. Im Jahr erzielt er einen Umsatz von 80.000 USD (ca. 215.000 GEL) durch Kunden in Europa. Da sein Umsatz unter der 500.000 GEL-Grenze liegt und seine Tätigkeit (Design) zulässig ist, zahlt er monatlich 1 % seines Bruttoumsatzes an das georgische Finanzamt. Da er seine Dienstleistung exportiert, entfällt zudem die georgische Mehrwertsteuer (18 %). Seine effektive Steuerlast liegt somit bei nahezu 1 %.

Common mistakes

  • ×Beginn der Arbeit vor Erhalt des Zertifikats (Standardsteuersatz von 20 % gilt)
  • ×Annahme, dass Beratungsleistungen (Consulting) immer den 1 % Status erhalten (oft abgelehnt)
  • ×Verwechslung von Umsatzsteuergrenze (100k GEL) und 1 % Steuergrenze (500k GEL)
  • ×Nichtbeachtung der monatlichen Steuererklärungsfrist (15. des Folgemonats)

Frequently asked questions

Gilt der 1 % Steuersatz auch für Mieteinnahmen?

Nein. Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien werden in Georgien in der Regel mit einem ermäßigten Satz von 5 % besteuert, sofern sie nicht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Der Kleinunternehmer-Status (1 %) ist ausschließlich für aktive gewerbliche Dienstleistungen und Handel vorgesehen.

Muss ich in Georgien leben, um diesen Status zu nutzen?

Um steuerlich von dem 1 %-Satz zu profitieren, müssen Sie in der Regel steuerlich in Georgien ansässig sein (physische Präsenz von mehr als 183 Tagen pro Jahr oder über das High Net Worth Individual Programm). Die bloße Registrierung ohne Ansässigkeit kann im Heimatland zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.

Was passiert, wenn ich über 500.000 GEL verdiene?

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr 500.000 GEL übersteigt, zahlen Sie für den Betrag bis 500.000 GEL weiterhin 1 % und für den Teil darüber 3 %. Wenn Sie diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, wird der Status für die Zukunft aberkannt.

Sind IT-Dienstleistungen für den 1 % Status qualifiziert?

Ja, die meisten IT-Dienstleistungen sind qualifiziert. Alternativ gibt es für IT-Unternehmen den 'Virtual Zone Status' oder den 'International Company Status', die für größere Unternehmen noch attraktiver sein können. Für Freelancer ist der Status als Kleinunternehmer (1 %) jedoch meist der einfachste Weg.

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