Property Ownership
Ownership rights, structures, and titles in Georgia.
Dienstbarkeit (Servitut)
Eine Dienstbarkeit (Servitut) ist ein beschränkt dingliches Recht an einer Immobilie, das den Eigentümer verpflichtet, bestimmte Einwirkungen eines Dritten zu dulden oder eigene Eigentümerrechte zu unterlassen. Im georgischen Recht dient sie primär dazu, die Nutzung eines herrschenden Grundstücks zulasten eines dienenden Grundstücks zu ermöglichen, beispielsweise durch Wegerechte oder Leitungsrechte für Strom und Wasser.
Erbbaurecht in Georgien
Das Erbbaurecht in Georgien, rechtlich als 'Agagoblobis ufleba' (Bebauungsrecht) bezeichnet, ist ein beschränktes dingliches Recht, das es einer Person erlaubt, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Es ist veräußerlich und vererblich, wobei die maximale Laufzeit gesetzlich auf 99 Jahre begrenzt ist, was eine Alternative zum Volleigentum darstellt.
Grundbuchauszug (NAPR-Extrakt)
Der georgische Grundbuchauszug (Amonaweri) ist das offizielle Dokument der National Agency of Public Registry (NAPR), das das Eigentumsrecht an einer Immobilie bescheinigt. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern gibt es keine physische Urkunde in Papierform; das digitale Register gilt als primäre Rechtsquelle. Er enthält Informationen über den Eigentümer, die Katasternummer, die Grundstücksfläche sowie etwaige Belastungen, Hypotheken oder rechtliche Beschränkungen.
Grundpfandrecht (Ipoteka) in Georgien
Ein Grundpfandrecht (georgisch: Ipoteka) ist eine dingliche Belastung einer Immobilie in Georgien zur Besicherung einer Forderung. Es wird im öffentlichen Register (NAPR) eingetragen und gewährt dem Gläubiger das Recht, bei Zahlungsverzug die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten. In Georgien ist die Wirksamkeit eines Grundpfandrechts strikt an die elektronische Registrierung im Grundbuch gebunden.
Hausgeld / Gemeinschaftskosten in Georgien
Hausgeld (HOA-Gebühren) in Georgien umfasst die monatlichen Kosten für die Verwaltung, Reinigung und Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Flächen in Wohnanlagen. Während ältere sowjetische Bauten oft keine formalen Gebührenstrukturen haben, verfügen moderne Neubauprojekte über professionelle Verwaltungsgesellschaften. Die Gebühren werden meist pro Quadratmeter berechnet und decken Sicherheit, Aufzugswartung und Gemeinschaftsstrom ab, beinhalten jedoch keine individuellen Nebenkosten wie Wasser oder Strom in der Wohneinheit.
Immobilieneigentum durch Kapitalgesellschaften in Georgien
Der Erwerb und das Halten von Immobilien in Georgien durch eine juristische Person, meist eine Limited Liability Company (LLC/LTD). Während ausländische natürliche Personen kein landwirtschaftliches Land besitzen dürfen, bietet die strukturelle Nutzung einer georgischen Gesellschaft Vorteile bei der Haftungstrennung und Portfolioverwaltung. Diese Form des Eigentums unterliegt spezifischen Körperschaftsteuerregeln gemäß dem georgischen Steuermodell.
Immobilieneigentum für Ausländer in Georgien
Ausländer genießen in Georgien weitgehende Rechte beim Immobilienerwerb. Mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Flächen können Nicht-Residenten Wohn- und Gewerbeimmobilien zu denselben Bedingungen wie Einheimische erwerben. Der Prozess erfolgt über das National Agency of Public Registry (NAPR), ist hocheffizient und bietet durch Investitionen ab 150.000 USD zudem attraktive Wege zur Erlangung einer Aufenthaltstitels.
Miteigentum
Miteigentum beschreibt eine rechtliche Situation, in der eine einzelne Immobilie oder ein Grundstück mehreren Parteien gleichzeitig gehört. In Georgien wird dies meist über das Nationale Zentrum für das Öffentliche Register (NAPR) erfasst. Jeder Miteigentümer hält einen ideellen Anteil am gesamten Objekt, sofern keine Realteilung vorliegt. Dies ist besonders bei Apartmentkomplexen relevant, bei denen Gemeinschaftsflächen unter die gemeinschaftliche Verwaltung fallen.
Miteigentumsanteil
Ein Miteigentumsanteil bezeichnet den rechtlich definierten Anteil an einer Immobilie, die mehreren Personen gleichzeitig gehört. In Georgien wird dieser Anteil im öffentlichen Register (NAPRE) meist als Bruchteil oder Prozentsatz dokumentiert. Jeder Miteigentümer besitzt ein abstraktes Recht am gesamten Objekt, wobei die Nutzung oft durch interne Vereinbarungen geregelt ist. Dies ist besonders relevant bei Apartment-Hotels und gewerblichen Investitionsprojekten in Batumi oder Tiflis.
Nießbrauch in Georgien
Der Nießbrauch (georgisch: Usufruqti) ist ein dingliches Recht in Georgien, das es einer Person (Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Immobilie zu nutzen und deren Erträge, wie Mieteinahmen, zu beziehen. Der Eigentümer behält das bloße Eigentum, verliert jedoch das Nutzungsrecht für die vereinbarte Dauer. Es ist im georgischen Zivilgesetzbuch verankert und muss zwingend im öffentlichen Register eingetragen werden.
Volleigentum in Georgien (Freehold)
Das Freehold-Eigentum in Georgien bezeichnet das uneingeschränkte, zeitlich unbegrenzte Eigentumsrecht an einer Immobilie. Im Gegensatz zum Leasehold erwerben Käufer sowohl das Gebäude als auch das anteilige Grundstück. Dieses Recht ist im georgischen Zivilgesetzbuch verankert und wird durch die Eintragung im Nationalen öffentlichen Register (NAPR) rechtlich gegenüber Dritten wirksam geschützt.
Wirtschaftlicher Eigentümer (UBO)
Ein wirtschaftlicher Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner, UBO) ist die natürliche Person, die letztendlich die Kontrolle über eine Immobilie oder eine juristische Person ausübt. In Georgien ist die Identifizierung des UBO entscheidend für den KYC-Prozess bei Banken und die Registrierung im öffentlichen Register, um Geldwäsche zu verhindern und Transparenz bei Immobilientransaktionen zu gewährleisten.
Wohnungseigentümergemeinschaft (Amchanagoba)
In Georgien bezeichnet die 'Amchanagoba' den Zusammenschluss von Immobilieneigentümern in einem gemeinschaftlich genutzten Gebäude. Es handelt sich um eine juristische Person des Privatrechts ohne Gewinnabsicht, die für die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb von Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäusern, Dächern und technischen Anlagen zuständig ist. Die Registrierung erfolgt im öffentlichen Register (NAPRE) und ist für den Betrieb von Mehrfamilienhäusern obligatorisch.