Buying Process
Every step to buy real estate in Georgia as a foreigner.
Anzahlung / Erstzahlung
Die Anzahlung (Down Payment) bezeichnet den ersten Teilbetrag des Kaufpreises, der bei Abschluss des Vorvertrags oder Kaufvertrags fällig wird. In Georgien dient sie bei Neubauprojekten meist zur Reservierung und als erste Rate eines zinslosen Zahlungsplans. Die Höhe variiert üblicherweise zwischen 10 % und 30 % der Gesamtsumme, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer von 18 % bei Neubauten bereits im Gesamtpreis enthalten sein muss.
Bauabnahme und Mängelliste
Die Bauabnahme, im Englischen oft als 'Snagging' oder 'Delivery Inspection' bezeichnet, ist der formelle Prozess der Überprüfung einer Immobilie unmittelbar vor der Schlüsselübergabe. Hierbei werden bauliche Mängel, Abweichungen vom Vertrag und ästhetische Defizite dokumentiert, damit der Bauträger diese vor der endgültigen Finalisierung behebt. In Georgien ist dieser Schritt entscheidend, um die vertragskonforme Übergabe des Objekts sicherzustellen.
Immobilienfernkauf in Georgien
Der Immobilienfernkauf in Georgien ermöglicht es ausländischen Investoren, Eigentum ohne physische Präsenz im Land zu erwerben. Dies geschieht primär durch eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht (Power of Attorney, POA). Der Prozess umfasst die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Bevollmächtigten und die anschließende Registrierung des Eigentums beim Nationalen Register (NAPR). In Neubauprojekten ist die Mehrwertsteuer von 18 % bereits im Kaufpreis enthalten.
Immobilienkaufprozess in Georgien
Der Immobilienkaufprozess in Georgien ist ein hocheffizientes Verfahren zur Eigentumsübertragung, das primär über das National Agency of Public Registry (NAPR) abgewickelt wird. Er umfasst die Objektauswahl, die Unterzeichnung eines Kaufvertrags (SPA) und die staatliche Registrierung. Besonders zeichnet er sich durch geringe bürokratische Hürden und die Möglichkeit der Fernabwicklung mittels notarieller Vollmacht aus, wobei die Rechtssicherheit durch das öffentliche Register garantiert wird.
Immobilienübergabe
Die Immobilienübergabe in Georgien bezeichnet den formalen Prozess, bei dem der Käufer den physischen Besitz und die Verantwortung für eine Immobilie vom Bauträger oder Verkäufer übernimmt. Dieser Schritt erfolgt meist nach der Zahlung und umfasst die Prüfung auf Mängel sowie die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. In Georgien ist bei Neubauten die Mehrwertsteuer von 18 % bereits im Preis enthalten und wird zum Zeitpunkt der Übergabe steuerlich finalisiert.
Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten in Georgien umfassen alle Ausgaben, die zusätzlich zum Nettokaufpreis einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die staatliche Registrierungsgebühr im Öffentlichen Register, Notarkosten für die Vertragsbeglaubigung sowie die Mehrwertsteuer (VAT) von 18 %, die bei Neubauten bereits im Bauträgerpreis enthalten ist. Im Vergleich zu Europa sind die Transaktionskosten in Georgien außergewöhnlich niedrig, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Kaufvertrag (NAPR-Eintragung)
Der finale Kaufvertrag in Georgien bildet den rechtlichen Abschluss einer Immobilientransaktion. Im Gegensatz zum Vorvertrag führt erst dieser Vertrag in Verbindung mit der Registrierung im Nationalen Öffentlichen Register (NAPR) zum rechtswirksamen Eigentumsübergang. Er ist erst gültig, wenn die volle Zahlung erfolgt ist oder die Bedingungen des Verkäufers zur Eigentumsübertragung erfüllt wurden und der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Georgien
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Georgien beziehen sich auf alle Gebühren und Steuern, die zusätzlich zum Nettokaufpreis anfallen. Im internationalen Vergleich sind diese Kosten extrem niedrig, da es keine Grunderwerbsteuer für Käufer gibt. Zu den Hauptbestandteilen gehören die Registrierungsgebühren beim NAPR (National Agency of Public Registry), Notarkosten oder Beglaubigungsgebühren im Public Service Hall sowie die im Kaufpreis von Neubauten enthaltene Mehrwertsteuer von 18 %.
Reservierungsgebühr
Die Reservierungsgebühr ist eine Vorauszahlung eines Käufers an einen Bauträger oder Verkäufer, um eine Immobilie für einen festgelegten Zeitraum vom Markt zu nehmen. In Georgien liegt diese Gebühr üblicherweise zwischen 500 und 5.000 USD. Sie dient als Absichtserklärung und wird bei Abschluss des Kaufvertrags (SPA) in der Regel vollständig auf den Gesamtkaufpreis angerechnet.
Reservierungsvereinbarung
Eine Reservierungsvereinbarung ist ein rechtlich bindendes Dokument im georgischen Immobilienrecht, das eine Immobilie zeitlich begrenzt für einen potenziellen Käufer gegen eine Gebühr reserviert. Sie verhindert, dass der Bauträger oder Verkäufer das Objekt während der Prüfungsphase (Due Diligence) anderweitig anbietet. In Georgien ist dies der erste formale Schritt vor dem Vorvertrag oder dem endgültigen Kaufvertrag (Sales Agreement).
Treuhandkonto in Georgien
Ein Treuhandkonto (Escrow Account) in Georgien ist ein neutrales Bankkonto, das als Sicherheitsmechanismus bei Immobilientransaktionen dient. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf dieses Konto ein, wobei die Auszahlung an den Verkäufer erst erfolgt, wenn vordefinierte Bedingungen – in der Regel die erfolgreiche Registrierung des Eigentumsübergangs im öffentlichen Register (NAPR) – erfüllt sind.
Vollmacht (Power of Attorney)
Eine Vollmacht (Power of Attorney, PoA) ist ein juristisches Dokument, das einer Person (dem Bevollmächtigten) die Erlaubnis erteilt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) rechtlich bindende Geschäfte in Georgien zu tätigen. Im Immobilienbereich ermöglicht sie den Kauf, Verkauf oder die Registrierung von Eigentum beim öffentlichen Register, ohne dass der Eigentümer physisch im Land anwesend sein muss.
Vorverkaufsvertrag
Ein Vorverkaufsvertrag (engl. Preliminary Sale Contract) in Georgien ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die die Bedingungen für eine zukünftige Eigentumsübertragung festlegt. Er wird häufig bei Immobilienprojekten im Bau (Off-Plan) genutzt, um den Preis, Zahlungspläne und Fertigstellungsfristen zu fixieren, bevor die finale Registrierung im öffentlichen Register erfolgt. Er begründet einen schuldrechtlichen Anspruch auf den späteren Abschluss des Hauptvertrags.