Vollmacht (Power of Attorney)
POA · PoA · Letter of Attorney · Procuration · Vertretungsmacht
Definition
Eine Vollmacht (Power of Attorney, PoA) ist ein juristisches Dokument, das einer Person (dem Bevollmächtigten) die Erlaubnis erteilt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) rechtlich bindende Geschäfte in Georgien zu tätigen. Im Immobilienbereich ermöglicht sie den Kauf, Verkauf oder die Registrierung von Eigentum beim öffentlichen Register, ohne dass der Eigentümer physisch im Land anwesend sein muss.
In detail
Rechtliche Grundlagen
In Georgien ist die Vollmacht ein zentrales Instrument für internationale Investoren. Sie ist gesetzlich im Zivilgesetzbuch Georgiens geregelt. Damit eine im Ausland ausgestellte Vollmacht in Georgien anerkannt wird, muss sie zwingend notariell beglaubigt und – sofern das Ausstellungsland Mitglied des Haager Übereinkommens ist – mit einer Apostille versehen sein. Für Länder ohne dieses Abkommen ist eine Legalisation erforderlich.
Arten der Vollmacht
1. Spezialvollmacht: Diese ist auf eine bestimmte Handlung begrenzt, beispielsweise ausschließlich den Kauf einer spezifischen Wohnung oder die Eröffnung eines Bankkontos.
2. Generalvollmacht: Sie verleiht umfassende Rechte zur Verwaltung von Vermögenswerten, wird jedoch von georgischen Banken und dem Justizhaus (Public Service Hall) oft kritisch geprüft, wenn die Befugnisse zu vage formuliert sind.
Formale Anforderungen
Eine Vollmacht für Immobilientransaktionen muss präzise Details enthalten. Dazu gehören die Identifikationsdaten beider Parteien (Reisepassnummern), die genaue Beschreibung der Immobilie (Katasternummer) und die explizite Nennung der Behörden, vor denen der Bevollmächtigte auftreten darf. Nach dem Eintreffen des physischen Dokuments in Georgien muss dieses von einem zertifizierten Übersetzer ins Georgische übersetzt und erneut lokal notariell beglaubigt werden.
Gültigkeit und Widerruf
Eine Vollmacht kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Der Vollmachtgeber behält das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. In Georgien erlischt die Wirksamkeit automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es wurden spezifische postmortale Regelungen getroffen, die jedoch im Immobilienrecht selten Anwendung finden.
Georgian context
In Georgien erfolgt die Registrierung von Immobilienrechten ausschließlich über das 'National Agency of Public Registry' (NAPR), meist innerhalb der Public Service Halls. Die georgischen Behörden sind extrem formalistisch: Wenn eine Vollmacht nicht exakt die Befugnis zur 'Registrierung des Eigentumsrechts' oder 'Vertretung vor dem Justizministerium' enthält, wird der Antrag abgelehnt. Besonderes Augenmerk liegt auf der 18%igen Mehrwertsteuer bei Neubauten, die bereits im Preis enthalten sein muss; der Bevollmächtigte muss befugt sein, Verträge zu unterschreiben, die diese steuerlichen Realitäten widerspiegeln. Zudem verlangen georgische Banken für die Kontoeröffnung per PoA oft eine spezifische Klausel, die das Recht zur Eröffnung und Verwaltung von Konten explizit isoliert von anderen Vollmachten nennt.
Real example
Ein deutscher Investor möchte ein Apartment in Batumi für 160.000 USD kaufen, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Da er nicht nach Georgien reisen kann, lässt er bei einem Notar in Berlin eine Vollmacht auf Deutsch ausstellen. Diese enthält die Katasternummer des Objekts und die Erlaubnis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags sowie zur Beantragung der Residenz. Das Dokument wird mit einer Apostille versehen und per Kurier nach Tiflis geschickt. Dort übersetzt ein vereidigter Dolmetscher das Dokument ins Georgische, lässt dies notariell beglaubigen, und der georgische Anwalt schließt den Kauf im Public Service Hall erfolgreich ab.
Common mistakes
- ×Fehlende Apostille auf dem Originaldokument aus dem Ausland.
- ×Zu vage Formulierungen, die von der Public Service Hall abgelehnt werden.
- ×Verwendung einer abgelaufenen Reisepassnummer in der Vollmacht.
- ×Versuch, eine Kopie statt des physischen Originals mit Nass-Signatur zu verwenden.
- ×Fehlende explizite Erwähnung der Berechtigung zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei Direktinvestitionen.
Frequently asked questions
Muss die Vollmacht in georgischer Sprache verfasst sein?
Nein, die Vollmacht kann in der Landessprache des Ausstellungsortes (z. B. Deutsch oder Englisch) verfasst werden. Sie muss jedoch nach der Ankunft in Georgien zwingend von einem lokal beeidigten Übersetzer ins Georgische übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden.
Reicht eine digitale Signatur für eine Vollmacht in Georgien aus?
Aktuell akzeptieren das georgische Grundbuchamt und die meisten Banken keine rein digitalen Signaturen aus dem Ausland. Es wird das physische Dokument mit handschriftlicher, notariell beglaubigter Signatur und einer physischen Apostille benötigt.
Wie lange ist eine im Ausland ausgestellte Vollmacht in Georgien gültig?
Sofern kein Ablaufdatum im Dokument genannt wird, gilt sie nach georgischem Recht grundsätzlich unbefristet, bis sie widerrufen wird oder der Zweck erfüllt ist. Viele Banken akzeptieren jedoch aus Sicherheitsgründen keine Vollmachten, die älter als sechs Monate oder ein Jahr sind.
Kann ich mit einer Vollmacht eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Ja, sofern die Vollmacht explizit die Befugnis enthält, den Vollmachtgeber vor der Migrationsbehörde (Public Service Development Agency) zu vertreten. Dies ist besonders relevant für das Investment-Visum ab einem Immobilienwert von 150.000 USD.
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