Was ist bei Mängeln zu tun?
Schriftliche Vermerke im Übergabeprotokoll. Der Bauträger hat 30 Tage Zeit, um einzugreifen. Danach greift die gesetzliche Garantie (2 Jahre für Oberflächen, 5 Jahre für die Struktur).
Schriftliche Vermerke im Übergabeprotokoll. Der Bauträger hat 30 Tage Zeit, um einzugreifen. Danach greift die gesetzliche Garantie (2 Jahre für Oberflächen, 5 Jahre für die Struktur).