Wie beruft man eine außerordentliche Eigentümerversammlung ein?
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung wird auf Antrag von 25 % der Miteigentümer oder des Verwalters einberufen, wobei die Tagesordnung 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden muss.
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung wird auf Antrag von 25 % der Miteigentümer oder des Verwalters einberufen, wobei die Tagesordnung 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden muss.